VAB

Verband steirischer
Alten-Pflege und Betreuungsheime (VAB)

Tarif Gestaltung

Gegenwärtig bieten etwa 200 Einrichtungen (Landes-, Bezirks,- und Gemeindeeinrichtungen, Non-Profit- Betriebe, kirchliche Organisationen sowie private Unternehmen) insgesamt knapp 10.500 Betten an.

 

Pflegeheime bekommen gleich viel an Tagsatz

Einrichtungen, die durch die Steiermärkische Landesregierung anerkannt sind bzw. ein Vertragsverhältnis haben, unterliegen einer gesetzlichen Tagsatzregelung. Die Höhe dieser Tagsätze richtet sich nach dem jeweiligen Pflegeaufwand, der wiederum im Bundespflegegeldgesetz festgeschrieben ist. So unterscheidet man in Österreich je nach Pflegebedarf zwischen 7 Pflegestufen (Stufe1-7).

In Anlehnung an diese 7 Pflegestufen gelten daher in anerkannten Einrichtungen je nach Pflegebedarf 7 verschiedene Tagsätze.

 

Tagsatz-Zusammensetzung für das Jahr 2010

 

gem. Stmk. Leistungs- und Entgeltverordnung

 

PflegestufeBasis-TagsatzPflegezuschlag/TagGesamttagsatz inkl. 10% Ust

 

1

 

 

78,13

 

 

2

 

 

83,30

 

 

3

 

 

90,04

 

 

4

 

 

99,36

 

 

5

 

 

107,72

 

 

6

 

 

119,44

 

 

7

 

 

135,06

 

 

Sofern die Einrichtung den Kollektivvertrag für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) und deren Arbeitnehmerinnen in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung bringt, gilt für das Kalenderjahr 2009 folgender Leistungspreis pro Tag:

 

1

 

 

81,84

 

 

2

 

 

87,54

 

 

3

 

 

95,00

 

 

4

 

 

105,28

 

 

5

 

 

114,43

 

 

6

 

 

127,28

 

 

7

 

 

144,46

 

 

Was tun, wenn das eigene Einkommen inkl. Pflegegeld nicht ausreicht?

Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird in anerkannten Einrichtungen sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden.

 

Wie erhält man diesen Kostenzuschuss?

Es muss ein Sozialhilfeantrag in der Wohnsitzgemeinde des Pflegebedürftigen gestellt werden. Von dort aus wird der Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. Sozialamt weitergeleitet, die dann über die Zuzahlung entscheidet

 

 

Monatlicher Pflegebedarf Bundespflegegeld 2010

Pflegestufe I mehr als 50 Stunden € 154,20
Pflegestufe II mehr als 75 Stunden € 284,30
Pflegestufe III mehr als 120 Stunden € 442,90
Pflegestufe IV mehr als 160 Stunden € 664,30
Pflegestufe V mehr als 180 Stunden € 902,30
und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
Pflegestufe VI mehr als 180 Stunden € 1.242,00
und dauernde Beaufsichtigung
Pflegestufe VII mehr als 180 Stunden
und praktische Bewegungsunfähigkeit € 1.655,80

 

Kostenaufteilung

 

Pflegestufe 4 mit einem Tagsatz inkl. 10% UST: 99,36€

 

durchschnittliche Monatskosten: (99,36€ x 30,5 Tage) = 3.030,48€

 

 

Beispiel 1: Netto Mindestpension 744,01€

"Netto Mindestpension" von 744,01€

80% aus Pension 595,20€

80% aus Pflegegeld 531,44€

_________________________________

Gesamte Eigenleistung 1.126,64€

durchschnittliche Monatskosten 3.030,48€

Fehlbetrag: 1.903,84€

Der Fehlbetrag wird gedeckt durch: 1.) Vermögen 2.) Sozialhilfe

 

Beispiel 2: "Netto Pension von" 1.100,-€

"Netto Pension" von 1.100,-€

80% aus Pension 880,-€

80% aus Pflegegeld 531,44€

_________________________________

Gesamte Eigenleistung 1.411,44€

durchschnittliche Monatskosten 3.030,48€

Fehlbetrag: 1.619,04€

Der Fehlbetrag wird gedeckt durch: 1.) Vermögen 2.) Sozialhilfe

 

 

Begleichen des Fehlbetrages

 

Eigenes Vermögen ist heranzuziehen (es gilt 3-Jahresfrist, d.h. Vermögensstand vor 3 Jahren ist maßgeblich, wobei kein verpflichtender Verkauf vorzunehmen ist, da eine behördliche Sicherstellung erfolgen kann).

 

verbleibendes Taschengeld

Bei Erhalt einer "Netto-Mindestpension" 744,01€

20% Taschengeld zur freien Verfügung

20% aus der Pension 148,80€

aus dem Pflegegeld 44,30€

(10% der Stufe 3)

 

13. und 14. Pension zu 100% = 124,00€

Das Taschengeld bei 744,01 € Pension pro Monat beträgt: 317,10 €

 

 

Bei Erhalt einer "Netto-Pension" 1.100,-€

20% Taschengeld zur freien Verfügung

20% aus der Pension 220,-€

aus dem Pflegegeld 44,30€

(10% der Stufe 3)

 

13. und 14. Pension zu 100% = 183,33€

Das Taschengeld bei 1.100,-€ Pension pro Monat beträgt: 447,63€

 

 

Bei keinem Pensionsbezug

Kostenübernahme zur Gänze und zusätzlicher Erhalt eines Taschengeldes

von Sozialhilfebehörde: 14 x 43,60€ (63,23€ beim Magistrat Graz)

aus dem Pflegegeld: 12 x 44,30€

(10% der Stufe 3)

Das Taschengeld bei keiner Pension pro Monat beträgt: 94,54€ (Magistrat Graz: 118,07€)